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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Auftragsbestand

 

KEINE RECHTSBERATUNG! 

Diese Rubrik dient lediglich der Information. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. 

Zum Dienstleistungsvertrag, (oder Werkvertrag) der in aller Regel zwischen dem Auftraggeber und der Detektei schriftlich festgelegt wird, gehört u.a. auch der sogenannte Auftragsbestand.

In diesem werden die vom Auftraggeber angestrebten Ziele, Maßnahmen, Verdachtsmomente und geplante Durchführungswünsche festgehalten.

Zum anderen aber auch die Daten zur Person, Personenbeschreibung der Zielperson(en), benutzte Fahrzeuge, Freizeitverhalten, berufliche Angaben, ergänzende Notizen und die jeweiligen Leistungswünsche (am, um, von, bis) usw., je nach Umstand, Lage, Ermessen oder Absprache.

Der AB ist sozusagen die eigentliche Arbeitsmappe oder auch Checkliste zur Durchführung der Leistungen. Dieser soll eigentlich alles das enthalten, was der Sachbearbeiter vor Ort oder als Rechercheunterlage benötigt, um die Dienstleistung ordnungsgemäß durchführen zu können.

Entsprechend diesen im Auftragsgespräch gesammelten und erlangten Aufzeichnungen wird ein gesonderter Honorarvertrag abgeschlossen. Der Auftraggeber versichert anschließend die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Der unterschriebene Auftragsbestand wird somit zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.

Ein Formblatt können wir unseren Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen.

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