Aufdeckung von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung von Ausländern, Vorenthaltung von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung
Sozialleistungen beziehen, ohne die Erwerbstätigkeit den zuständigen Sozialbehörden
mitgeteilt zu haben,
der Pflicht zur Anzeige nach der Gewerbeordnung für ein stehendes Gewerbe beziehungsweise ein Reisegewerbe nicht
nachkommen oder
als selbständig gewerbsmäßig Tätiger Handwerksleistungen erbringen, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Nun können nicht nur Anzeigen von Innungen und Kammern aufgegriffen, sondern auch in verstärktem Maße Hausdurchsuchungen und Baustellenkontrollen durchgeführt
werden.

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